Ordentliche Mitglieder können Betreibergesellschaften von in Betrieb befindlichen Innovationszentren werden, wobei sich ihre Hauptaktivitäten auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland konzentrieren müssen.
Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des BVIZ aktiv teilzunehmen, am Meinungsbildungsprozess zur Tätigkeit des BVIZ mitzuwirken und Vorschläge zu seiner Arbeit einzubringen.
Jedes ordentliche Mitglied hat darüber hinaus das Recht, an Wahlen und Abstimmungen nach Maßgabe der Satzung und der Gesetze teilzunehmen. Jedes ordentliche Mitglied ist berechtigt, Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen und Wahlvorschläge zu machen.